Steuern + Recht

24.11.2009

Betrieb verpachten und Steuern sparen

Wer seinen Handwerksbetrieb verpachtet, das Werkstattinventar aber an den Pächter verkauft, muss keine Steuer wegen Betriebsaufgabe zahlen, so der Bundesfinanzhof (X R 20/06).

Bild: ddp
Bis zum 31.12.2010 gibt es noch 330 Euro für den Einbau eines Partikelfilters.

Betroffen war ein Kraftfahrzeugmeister mit freier Werkstatt. Diese verpachtete er für monatlich 1.000 Euro. Das Inventar der Werkstatt verkaufte er an den Pächter für 30.000 Euro. Finanzamt und Finanzgericht besteuerten die Verpachtung als Betriebsaufgabe (Verkauf oder Stilllegung). Dabei werden stille Reserven aufgedeckt und dem laufenden Gewinn hinzugerechnet. Der Kfz-Meister jedoch wollte erst eineinhalb Jahre später seine Firma endgültig aufgeben.

Tipp: Die Betriebsaufgabe wird zwar begünstigt versteuert. Sie sollte aber zum Beginn eines Jahres erfolgen, in dem der Unternehmer keine Einnahmen mehr aus der Firma hat, um nicht unnötig viel Steuern zu zahlen.
hbk

 
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