Berufsunfähigkeits-Versicherung

28.05.2009

Berufsunfähigkeit: Was Sie im Kleingedruckten beachten müssen

Die eigene Arbeitskraft abzusichern ist für jeden Unternehmer unverzichtbar. Das Kleingedruckte in den Versicherungsverträgen und die verschiedenen Konditionen sind allerdings keine leichte Kost.

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Bild: ddp

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung stehen die Leistungen und Vertragsbedingungen an erster Stelle - erst dann kommt der Preis der Police. Denn gute Konditionen zahlen sich im Ernstfall für den Versicherten aus.

Fragen Sie Ihren Vermittler z.B. nach den folgenden Punkten, und lassen Sie sich die Fundstellen in den Bedingungen zeigen:

  • Verweisungsverzicht: Auf die abstrakte Verweisung wird verzichtet. Es muss keine andere Tätigkeit ausgeübt werden, die aufgrund der Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann. Es gibt Ausnahmen z. B. künstlerische Berufe.

  • Volle Leistung ab mind. 50% Berufsunfähigkeit: Alternativ sollten Leistungsstaffeln ab 20% möglich sein, z.B. 20/80%, 25/75%, 49/51%, usw.

  • Kein Leistungsausschluss bei Berufsunfähigkeit durch „fahrlässige Verstöße“: z. B. Verkehrsdelikte.

Was beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice noch alles beachtet werden muss, können Sie in der ausführlichen Checkliste zum Download überprüfen. Die 30-Punkte-Checkliste hat der unabhängige Versicherungsberater Hans-Hermann Lüschen aus Berlin zusammengestellt.

Download: 30-Punkte-Check zur Berufsunfähigkeitspolice

Mehr Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit auf handwerk-magazin.de:

Artikel Berufsunfähigkeitsversicherung: Rückendeckung für den Ernstfall

 
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