Berufsgenossenschaft Bei privater SMS kein Arbeitsunfall

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Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeitsunfällen. Dazu zählen auch Unfälle, die auf dem Arbeitsweg geschehen, es handelt sich dabei um Wegeunfälle. Doch es gibt Ausnahmen.

Telefon am steuer: Das wird teuer... - © pathdoc - Fotolia.com

Beispielsweise liegt ein solcher nicht vor, wenn eine „privatwirtschaftliche“ Ursache zu dem Unfall geführt hat, urteilte nun das Sozialgericht Stuttgart (20.01.2016, S 1 U 6296/14). In dem verhandelten Fall wollte eine Frau in eine Parklücke fahren, um eine private SMS zu lesen. Dabei kam es zu einem Auffahrunfall und sie prellte sich unter anderem zwei Finger. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Kostenübernahme der Behandlung ab. Zu Recht, urteilten die Stuttgarter Richter.

Dienstlicher Aspekt muss bewiesen werden

Dabei spiele es auch keine Rolle, dass die Klägerin annahm, dass es sich möglicherweise um eine dienstliche SMS handeln könne, so das Urteil. Dies hätte sie nachweisen müssen, das Handy ist aber durch den Unfall kaputt gegangen. Die Arbeitnehmerin hat gegen das Urteil Revision eingelegt.