Steuern + Recht

07.04.2010

Bei der Bauabnahme Frist setzen

Die Bauabnahme gehört zu den wichtigsten Rechtsschritten beim Bauen. Eine Frist beschleunigt das.

Bau: Abnahme zügig fordern. Foto: Verb. der priv. Bauspark.

So wie der Bauherr das Recht hat, eine mängelbehaftete Immobilie nicht abzunehmen, so können Bau- und Handwerksfirmen ihr Recht auf Abnahme geltend machen.

Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Seit dem Jahr 2000 kann der Handwerker dem Auftraggeber eine Frist zur Abnahme setzen. Nimmt der Kunde innerhalb dieser Frist das Werk nicht ab, obwohl es in Ordnung ist, dann gilt es rechtlich als abgenommen.

Die Zustimmung des Bauherrn wird dadurch ersetzt und ist entbehrlich.

hbk

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