Mitarbeitersuche Bei Auswahl aufpassen

Bewerber nach möglichst objektiven Kriterien ausuchen. - © Urilux- iStockphoto

Bei Auswahl aufpassen

Wenn Gründer ihre ersten Stellen ausschreiben, die Bewerbungen sichten und dann Vorstellungstermine vereinbaren, heißt es aufpassen. Denn nicht nur die Eignung samt Berufserfahrung sind wichtig. Der junge Chef muss auch darauf achten, dass er nicht versehentlich einen Kandidaten diskriminiert, etwa weil er schwerbehindert ist. Hierfür genügt es bereits, dass die Behinderung in der Bewerbung steht und der Kandidat nicht eingeladen wird. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte dies als Indiz der Diskriminierung, die zum Schadenersatz verpflichtet (Az. 8 AZR 160/11).

Die Richter in Erfurt gaben dem Bewerber dennoch nicht Recht: Denn er hatte es versäumt, seinen Anspruch innnerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten nach der Absage geltend zu machen. Die Frist in Paragraf 15 des Antidiskriminierungsgesetzes entspreche europäischem Recht und sei nicht zu beanstanden.

Tipp: Chefs sollten nicht nur Bewerber mit guten Unterlagen einladen, sondern auch alle, die sich diskriminiert fühlen könnten. Absagen inhaltlich nicht begründen. Keine Gründe nennen, die auf Diskriminierung schließen lassen.hbk