Bearbeitungsgebühren: Handwerker verhandeln Kreditverträge nach

Bearbeitungsgebühren von meist einem bis dreieinhalb Prozent der Kreditsumme, die sich die Banken neben dem eigentlichen Zinssatz in den AGB der Darlehensverträge versprechen lassen, sind für viele Kunden ein echtes Ärgernis - auch für Handwerker.

Handwerker sollten ihre Kreditverträge auf Bearbeitungsgebühren überprüfen. - © Dan Race/Fotolia.com

Doch mit dieser Praxis macht der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Grundsatzentscheidungen Schluss. In einem der Verfahren hatte ein Verbraucherschutzverein die Klausel einer Bank „Bearbeitungsentgelt einmalig 1 %“ angegriffen (Az. XI ZR 405/12). Der zweite Fall betraf einen Online-Darlehensvertrag, in dem sich die Bank das Bearbeitungsentgelt „für die Kapitalüberlassung“ hatte versprechen lassen (Az. XI ZR 170/13). Außerdem stand dort drin: „Das Entgelt wird mitfinanziert und ist Bestandteil des Kreditnennbetrages. Es wird bei der Auszahlung des Darlehens oder eines ersten Darlehensbetrages fällig und in voller Höhe einbehalten." Auf dieser Basis behielt die Bank 1.200 € Bearbeitungsgebühr ein, welches die Kunden später gerichtlich zurückverlangten.

Kosten für die Kreditbearbeitung durch die Zinsen abdecken

Der BGH unterzog die entsprechenden Vertragspassagen einer Inhaltskontrolle. Ergebnis: Sie sind unwirksam, weil die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Entgelts für die Bearbeitung eines Verbraucherdarlehens mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar sei und die Kunden der beklagten Banken unangemessen benachteiligt würden, betonten die Karlsruher Richter. Nach dem gesetzlichen Leitbild des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben die Banken anfallende Kosten für die Kreditbearbeitung und -auszahlung durch den laufzeitabhängig bemessenen Zins zu decken und können daneben kein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt verlangen. Gründe dafür, die angegriffenen Klauseln bei der gebotenen umfassenden Interessenabwägung gleichwohl als angemessen zu erhalten, fand das Gericht nicht. „Insbesondere vermögen bankbetriebswirtschaftliche Erwägungen die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts nicht zu rechtfertigen“, stellten die Bundesrichter klar.

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Handwerker sollten nachverhandeln

Die jetzt veröffentlichten Urteile betreffen Darlehensvertragsformulare, die Banken mit Verbrauchern abgeschlossen haben. Deshalb kommen Handwerker unmittelbar nur dann in den Genuss der Erstattung bereits gezahlter Bearbeitungsgebühren, wenn sie die entsprechenden Kreditverträge als Privatperson unterschrieben haben. Rechtsanwalt Thomas Fräbel von der Kanzlei Rödl & Partner in München hält es allerdings durchaus für möglich, dass der BGH in einem zweiten Schritt auch formularmäßig ausgearbeitete Unternehmerdarlehen einkassiert. „Mir liegen zwei amtsgerichtliche Entscheidungen vor, in denen die Gerichte entsprechende Bearbeitungsgebühren der Banken gegenüber Unternehmen als rechtswidrig eingestuft haben. Allerdings sind die Urteile noch nicht rechtskräftig“, berichtet Fräbel. Auch wenn es noch einige Zeit dauern könnte, bis der BGH ein weiteres Grundsatzurteil fällt, sollten Handwerker schon jetzt das Gespräch mit ihrer Bank suchen und im Wege der Nachverhandlung eine Erstattung oder zumindest wesentliche Reduzierung der Darlehens-Bearbeitungsgebühren verlangen. Schlechte Karten haben allein diejenigen Handwerksunternehmer, die das Darlehen mit ihrer Bank individuell ausgehandelt haben. Dann handelt es sich bei den entsprechenden Vertragspassagen gerade nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen.         

Experten erwarten neue Klagewelle

Nach ersten Schätzungen der Stiftung Warentest können betroffene Privatkunden von ihren Banken fast 13 Milliarden Euro erstattet verlangen. Zahlen die Banken nicht, droht eine Klagewelle. Die Grundsatzentscheidungen des BGH betreffen zurückliegende Darlehensverträge mit Abschlussdatum bis mindestens 1.1.2011. Im Einzelfall können aber auch weit davor abgeschlossene Verträge betroffen sein. Kunden, die sich nicht sicher sind, ob ihre Ansprüche auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren verjährt sind, sollten juristische Hilfe in Anspruch nehmen.