bAV 2015: Wohin steuert die betriebliche Altersversorgung?

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Betriebliche Altersvorsorge

Die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben der betrieblichen Altersversorgung (bAV) viel Aufmerksamkeit beschert. Worauf sich Unternehmen und Personalverantwortliche 2015 einstellen können, fasst Paulgerd Kolvenbach zusammen, Geschäftsführer von Longial, Finanzdienstleister für mittelständische Unternehmen.

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Die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) haben der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in den letzten Monaten viel Aufmerksamkeit beschert. Und das wird auch im neuen Jahr so bleiben. Neben der Diskussion über nationale und internationale Richtlinien beeinflussen darüber hinaus die aktuellen Rechengrößen zur Sozialversicherung sowie die sich hartnäckig haltende Niedrigzinsphase die bAV. Worauf sich Unternehmen und Personalverantwortliche 2015 einstellen können, fasst Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der Longial, zusammen.

Was plant die Politik zur bAV?

Rund um die bAV tut sich was: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, warum insbesondere in KMUs (kleine und mittelständische Unternehmen) die Betriebsrente noch immer nicht richtig Fuß gefasst hat. Darüber hinaus plant das Ministerium eine Änderung des Betriebsrentengesetztes zu Informations- und Auskunftspflichten des Arbeitgebers zur bAV im Unternehmen und die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie. Ganz aktuell hat das BMAS außerdem eine Diskussion um eine tarifvertraglich gestaltete bAV gestartet.

Forschung zur steuerlichen Förderung der bAV

Auch das Bundesfinanzministerium widmet sich der Betriebsrente mit einem Forschungsauftrag zur steuerlichen Förderung der bAV. Des Weiteren sorgt die Zuordnung der Betriebsrente in die Zuständigkeit des EU-Kommissariats für Finanzstabilität für Diskussionen. Nicht zu vergessen die Frage nach dem aktuellen Stand bei der EU-Pensionsfondsrichtlinie.

Was bedeuten diese Pläne für Unternehmen?

„Fast ein wenig überraschend gewinnt die bAV derzeit politisches Interesse an allen Fronten, die Chance für einen Aufbruch zu neuer Größe ist zum Greifen nah“, sagt Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der Longial. „Jetzt ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten im Sinne der Sache um die Reduzierung von Komplexität, Sicherheit der Rahmenbedingungen und Beseitigung von Hindernissen für eine weitere Verbreitung bemühen.

Für Unternehmen, die Veränderungen oder Neueinführungen planen, besteht kein Anlass abzuwarten. Kompetente Berater sind über die allgemeinen Entwicklungen auf dem Laufenden und sorgen dafür, dass diese angemessen berücksichtigt und umgesetzt werden.“

Rechengrößen werden an aktuelle wirtschaftliche Entwicklung angepasst

Rechengrößen wie die Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen und Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Sozialversicherung werden regelmäßig zu Jahresbeginn an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Entscheidend für die Rechengrößen für 2015 ist dabei die Einkommensentwicklung im Jahre 2013.

Auswirkungen der neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung auf die bAV

Da Löhne und Gehälter in den alten Bundesländern um 1,99 Prozent, in den neuen Bundesländern um 2,19 Prozent angestiegen sind, wurden fast alle Rechengrößen nach oben angepasst. Die neuen Rechengrößen haben auch auf die bAV Auswirkungen: Die Grenzen für die steuerliche und sozialversicherungsrechtlich geförderte Entgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 EStG) steigen an. Ebenso die Höchsthaftungsgrenzen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) und die sogenannte Bagatellgrenze für die einseitige Abfindbarkeit von Betriebsrenten nach § 3 Abs. 2 BetrAVG.

Was bedeuten die neuen Rechengrößen für Unternehmen?

Was das konkret für Unternehmen mit Betriebsrenten bedeutet, erläutert Kolvenbach: „Arbeitnehmer, die Entgeltumwandlung betreiben, sollten über die Erhöhung der Obergrenzen informiert werden. Soweit der Arbeitgeber den Beitrag bezahlt, sollte er prüfen, ob dieser sich automatisch an neue Grenzen anpasst oder ob hier Handlungsbedarf besteht.

Übersicht über aktuelle Rechengrößen

Administrativ herausfordernd wird es laut Kolvenbach, wenn der bestehende Beitrag die Obergrenzen übersteigt: Dann muss der auf § 3 Nr. 63 entfallende Anteil neu festgelegt und in den Abrechnungssystemen verankert werden. Eine detaillierte Übersicht der aktuellen Rechengrößen bietet die Longial an unter: www.longial.de/aktuelles/rechengroessen .

Niedrigzinsumfeld bleibt auch 2015

Ein Ende des Niedrigzinsumfeldes ist leider nicht abzusehen. Viele Unternehmen haben erst in diesem Jahr gemerkt, wie schmerzlich sich das auf die Höhe der Pensionsrückstellungen auswirkt. Ganz abgesehen von den Schwierigkeiten, die der Niedrigzins für die externe Kapitalanlage der bAV mit sich bringt wie beispielsweise Lebensversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, aber auch Treuhand-Modelle, sogenannte Contractual Trust Arrangements (CTAs). „Besonders problematisch sind versprochene implizite oder explizite Zinsgarantien, die möglicherweise durch die Kapitalanlage gar nicht zu erfüllen sind“, warnt Kolvenbach.

Tipp: Bestehende Pensionsverpflichtungen überprüfen

Angesichts der anstehenden Änderungen sollten Unternehmen und Berater die bestehenden Pensionsverpflichtungen auf den Prüfstand stellen: Welche Modifizierungen sind notwendig und realisierbar? Wie können neue Benefits-Pakete aussehen – zum Beispiel in Bezug auf die Altersversorgung eingeschränkt wegen der Zinsrisiken, dafür aber ergänzt mit modernen Konzepten zum Gesundheitsmanagement und zur betrieblichen Krankenversicherung? Fazit: Der frische Wind bietet den Unternehmen die Chance, ihre Pensionskonzepte aufzufrischen.