Grundsatzurteil Bausparkassen dürfen Verträge kündigen

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Bausparkassen dürfen ihren Kunden kündigen, wenn diese mehr als zehn Jahre lang kein Baudarlehen in Anspruch nehmen. Dieses Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag verkündet.

Aktuelles Urteil: Bausparverträge sind keine gut verzinsten Sparbücher. - © © bildergala - Fotolia.com

Keine gute Nachricht für Verbraucher und Bausparer: Sie haben keine Chance, sich gegen die Kündigung des Anbieters zu wehren. Betroffen sind in erster Linie alte Bausparverträge mit hohen Zinsen.

Sinn und Zweck des Bausparens nicht erfüllt

Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Februar. Das Ansparen sei dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen. Dieser Zweck sei mit Erlangen der Zuteilungsreife für den Bausparer erreicht.

Die Bausparkassen haben im Streit um die Kündigung von gut verzinsten Altverträgen Recht bekommen.

In der anhaltenden Niedrigzinsphase haben die Bausparkassen ihren Kunden seit 2015 schätzungsweise 250.000 Verträge gekündigt, die noch nicht vollständig bespart waren. Der einst festgeschriebene Zinssatz ist für sie inzwischen eine wirtschaftliche Belastung.

Verträge sind kein gut verzinstes Sparbuch

Denn viele Bausparer verzichten darauf, ihr Darlehen in Anspruch zu nehmen. Stattdessen nutzen sie den Vertrag lieber als lukrative Sparanlage.

Ist der Vertrag seit zehn Jahren zuteilungsreif, haben die Institute laut BGH-Urteil aber ein Kündigungsrecht. Die bereits ausgesprochenen Kündigungen waren also rechtens. Außerdem ist für die Kassen der Weg frei, um weitere Verträge kündigen zu können. In dem Fall hatte Wüstenrot gegen zwei Kundinnen gestritten. (Az. XI ZR 185/16 u.a.)