Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes fordert, dass in jedem Landgerichtsbezirk spezialisierte Baukammern eingerichtet werden. Diese können durch ihre Fachkunde und Kompetenz dazu beitragen, dass Verfahren in Bausachen effektiver bearbeitet und somit beschleunigt werden.
Oftmals sei zu beobachten, dass sich Bauherren weigern, ein fertiggestelltes Bauwerk vollständig zu bezahlen. Bauunternehmer würden in Anbetracht von langen Verfahrensdauern bei Bauprozessen vor die Wahl gestellt, Abzüge zu akzeptieren, um zumindest den Restbetrag ausgezahlt zu bekommen, oder gar keine Zahlung auf die Schlussrechnung zu erhalten. „Diese Taktik mancher Auftraggeber kann nicht länger hingenommen werden.“ erklärte der Präsident der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Hans-Hartwig Loewenstein.
Überlange Verfahrensdauern von Bauprozessen und der Zwang zur Vorfinanzierung der Bau- und Verfahrenskosten führten bei mittelständischen und kleinen Bauunternehmen zu erheblichen Liquiditäts- und Bonitätsengpässen.
Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2010 dauern zivilgerichtliche Verfahren (nicht beschränkt auf Bauprozesse) in der Eingangsinstanz (bundes-) durchschnittlich 8,1 Monate. Bei den Landgerichten liegt die Spanne zwischen 6,3 und 11,0 Monaten.
Nach Ansicht des Baugewerbeverbandes würden spezialisierte Baukammern auch zu einer Verbesserung der Qualität der Urteile führen.
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