Baufinanzierung: Urteil stärkt Rechte von Kreditkunden

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Banken und Sparkassen müssen Sondertilgungs­rechte der Kredit­kunden bei einem vorzeitigen Ausstieg berück­sichtigen. Einige Institute schließen das in ihren Verträgen aus. Diese Klausel zur Vorfälligkeits­entschädigung hat der Bundes­gerichts­hof jetzt gekippt.

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Sondertilungsrechte müssen Banken bei einer vorzeitigen Kreditablösung berücksichtigen. - © Gina Sanders/Fotolia.com

Wenn Bank­kunden vor der vereinbarten Frist aus ihrem Immobiliendarlehen aussteigen wollen, müssen sie ihren Kredit­gebern die entstandenen Kosten ersetzen. Stichwort: Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Baufinanzierer wiederum müssen Sondertilgungs­rechte ihrer Kunden berück­sichtigen, wenn sie die Höhe dieser sogenannten Vorfälligkeits­entschädigung berechnen, das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem Urteil entschieden.

Banken müssen Sondertilgung berücksichtigen

Hat ein Kunde zum Beispiel das Recht, 5.000 Euro im Jahr zusätzlich zur monatlichen Rate zu tilgen, muss die Bank bei der Berechnung der Entschädigung 5.000 Euro als Sondertilgung berück­sichtigen, erklärt dazu die "Stiftung Warentest". Der vorzeitig zurück­gezahlte Kredit­betrag sinkt dadurch und auch die Entschädigung fällt geringer aus. Ohne dieses Sondertilgungs­recht müsste der Kunde eine höhere Entschädigung zahlen. Die Bank muss das Recht auch dann einbeziehen, wenn es der Kunde zuvor nie genutzt hat.

Bei­spiel: Zahlt der Kunde bei einem Darlehen mit 5 Prozent Zins und 1.000 Euro Monats­rate fünf Jahre vor Ende der Zins­bindung auf einen Schlag 150.000 Euro zurück und hat ein Sondertilgungs­recht von 20.000 Euro im Jahr, darf die Bank nur rund 22.000 statt 29.000 Euro Entschädigung verlangen, rechnet die "Stiftung Warentest" dazu vor.

Hinweis: Das Urteil des Bundes­gerichts­hofs ist für alle Kreditkunden mit Sondertilgungs­rechten interes­sant, die ab 2013 ihren Immobilien­kredit vorzeitig abge­löst haben und dafür Vorfälligkeits­entschädigung zahlen mussten. Wenn ihre Bank das Recht nicht berück­sichtigt hat, war die Entschädigung zu hoch. Kreditkunden können die Differenz zurück­verlangen, empfehlen Verbraucherschützer. Die Berechnung der zu Unrecht kassierten Ablösesumme sei allerdings schwierig. Betroffene Kunden sollten sich dazu im Vorfeld beraten lassen. Einen ersten Anhaltspunkt zu den Kosten einer Vorfälligkeitsentschädigung gibt unser Rechner .