Steuern + Recht

18.08.2010

Bau: Geld schneller kassieren

Auch Auftraggeber im Bau und Ausbau dürfen Rechnungen darauf prüfen, ob sie sachlich richtig sind. In der Praxis nutzen jedoch viele Kunden diesen Vorgang, um die Bezahlung hinauszuschieben.

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VII ZR 48/07) macht jetzt damit Schluss:

Beanstandet der Auftraggeber eine nicht prüffähige, also fehlerhafte Rechnung innerhalb von zwei Monaten nach Eingang nicht, ist die Forderung fällig. Auch die Taktik, wegen kleiner Mängel in der Rechnung, diese insgesamt abzulehnen, lässt das BGH-Urteil nicht mehr zu.

Rechte der Betriebe erheblich gestärkt

„Mit dem Urteil haben Auftragnehmer nun die Gewissheit, dass sich die Auftraggeber mit der Forderung inhaltlich auseinandersetzen müssen", freut sich Rechtsanwältin Heike Rath, Frankfurt am Main, von der Arge Baurecht im Deutschen Anwaltverein .

„Bislang konnten Auftraggeber die Rechnung eines Unternehmers schon wegen kleiner Ungereimtheiten ablehnen", erläutert Baufachanwältin Rath. „Das war eine regelrechte Einladung zum Missbrauch, und mancher Auftraggeber hat damit Schindluder getrieben und monatelang gar nichts bezahlt, bis die Sache geklärt war.“

Nun hat der BGH die Rechte der Betriebe am Bau erheblich gestärkt.

hbk


 

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