Basiskonten Banken kassieren bei Ärmeren trotzdem ab

Zugehörige Themenseiten:
Banken

Banken dürfen künftig niemandem mehr die Eröff­nung eines Giro­kontos verwehren. Außerdem sollen Bank­kunden Konto­kosten besser vergleichen und leichter das Konto wechseln können. An der Umsetzung hapert es aber noch.

Rettungsring: Ein Basiskonto soll auch Menschen in schwierigen finanziellen Lagen den einfachen Zahlungsverkehr ermöglichen. - © cogal- iStockphoto

Bisher gab es in Deutsch­land nur die freiwil­lige Selbst­verpflichtung der Deutschen Kredit­wirt­schaft, dass jeder Mensch unabhängig von seinen wirt­schaftlichen Verhält­nissen ein Giro­konto auf Guthabenbasis bekommt.

Trotzdem haben schät­zungs­weise 670.000 Menschen in Deutsch­land kein Konto, so die Verbraucherschützer von Stiftung Warentest. Oft sind es Menschen, die in einer schwierigen finanziellen Situation sind, keinen festen Wohn­sitz oder keine Ausweis­papiere haben. Künftig sollen sie das sogenannte Basis­konto eröffnen können – auch Obdachlose, Asyl­suchende und geduldete Flücht­linge. Bedingung ist, sie halten sich legal in der EU auf und sind geschäfts­fähig.

Basiskonten für Jedermann

Das Basis­konto muss die gleichen Zahlungs­dienste ermöglichen wie ein normales Giro­konto: also Ein- und Auszahlungen, Last­schriften und Über­weisungen. Der Konto­inhaber bekommt auch eine Zahlungs­karte, kann damit aber keine Schulden machen. Das Konto wird in der Regel auf Guthabenbasis geführt.

Mit der Umsetzung klappt es aber noch nicht: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat jetzt fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Der Grund dafür sind auffällig hohe Gebühren bei sogenannten Basiskonten, die die Institute einem jeden Verbraucher zur Verfügung stellen müssen.

Die Abmahnungen der Verbraucherschützer richten sich an die Deutsche Bank, die Deutsche Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BBBank. Einige dieser Geldhäuser verlangen demnach für ihr Basiskonto weit höhere Gebühren als für andere vergleichbare Kontomodelle. Bei anderen Banken müssten die Kunden etwa für Überweisungen oder Kontoauszüge zusätzliche Gebühren zahlen.

Hintergrund: Das Basis­konto wird nicht kostenlos sein. Die Kredit­institute sollen aber „nur angemessene Entgelte verlangen“ dürfen. Ober­grenzen wurden nicht fest­gelegt.

Einfacher Konto­wechsel und trans­parente Kosten

Das entsprechende Gesetz vom 19. Juni 2016 setzt die EU-Zahlungs­konten-Richt­linie in deutsches Recht um und enthält neben Vorgaben zum Basiskoto auch Vorgaben zum vereinfachten Wechsel des Giro­kontos sowie neue Trans­parenz­vorschriften für die Konto­kosten. Sie treten erst im September 2016 in Kraft.

So können Verbraucher künftig das neue Kredit­institut beauftragen, die Dauer­aufträge und Last­schriften des alten Kontos zu über­nehmen und Vertrags­partner über die geänderte Konto­verbindung zu informieren.

Mehr Trans­parenz sollen Kosten­über­sichten und Vergleichs­webseiten schaffen, die neben Konto­führungs­kosten und Dispozins auch Aspekte wie Größe des Filialnetzes und Zahl der Geld­automaten darstellen sollen.