Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz Bankkonten werden gläserner

Durch das am 27. April 2017 vom Bundestag beschlossene Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz können die Steuerbehörden laut Genossenschaftsverband Bayern künftig unbegrenzt und ohne Anfangsverdacht Einblicke in Bankkonten nehmen.

In Zukunft kann der Staat dank des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes jedes Bankkonto genau unter die Lupe nehmen. - © © Jürgen Fälchle - Fotolia.com

Das neue Gesetz hebt den § 30a der Abgabenordnung auf, der die Finanzämter anwies, auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde Rücksicht zu nehmen. Für Sammelauskünfte, die bislang nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt waren, werden die Hürden wesentlich gesenkt.

"Das geht sehr weit", kommentiert Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverband Bayern (GVB). Zwar sei es richtig, mit harten Bandagen gegen Steuerkriminalität zu kämpfen. Dies werde auch von den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken mit Nachdruck unterstützt. Jedoch würden durch die neue Rechtslage alle Bankkunden unter Generalverdacht gestellt. Gros weiter: "Das Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Bank leidet enorm, wenn ohne seine Kenntnis massenhaft Daten vom Fiskus abgefragt werden."

Abkehr vom Prinzip der verdachtsbezogenen Überwachung

Zudem kritisiert der Verbandspräsident das Abrücken des Bundestags vom bewährten Prinzip der verdachtsbezogenen Überwachung: "Die Steuerbehörden können künftig nach Gutdünken uneingeschränkt Kundendaten durchforsten", so Gros. "Das ist ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Bürger."