Steuern + Recht

28.04.2010

Aufträge: Gegen Konkurrenz wehren

Angebote sind oft sehr arbeitsaufwendig. Ärgerlich wenn es dann Kunden und Konkurrenten einfach abkupfern. Eine "Gebühr“ dafür und grobe Angaben im Bau und Ausbau können helfen.

Kostenvoranschlag

So teilt etwa der Handwerksbetrieb dem Kunden mit, dass er für den Kostenvoranschlag oder das Angebot pauschal 25 Euro berechnet. Erteilt der Kunde den Auftrag, bekommt er diesen Betrag gutgeschrieben.

Grobe Angaben

Im Bau- und Ausbaugeschäft empfiehlt es sich zudem, im Angebot die Maßnahmen zunächst nur grob zu beschreiben und kein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Das erschwert es etwa Konkurrenten und Architekten, das Angebot einfach zu kopieren und als eigenes anzubieten.

hbk

 
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