Weihnachten

07.12.2009

Auf der Weihnachtsfeier unfallversichert

In der Adventszeit finden in vielen Betrieben Weihnachtsfeiern statt. Was ist versichert?

Themenseite: "Weihnachten" Alle Artikel auf einen Blick
Mitarbeiter sind auf betrieblichen Feiern unfallversichert. Foto: ddp

Wird die Feier vom Arbeitgeber oder mit seiner Billigung veranstaltet, stehen Betriebsangehörige unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Weitere Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Die Veranstaltung muss grundsätzlich allen Beschäftigten offenstehen, mindestens 20 Prozent der Mitarbeiter und der Unternehmer selbst oder sein Beauftragter nehmen daran teil. Versicherungsschutz besteht auch, wenn wegen der Größe eines Unternehmens Weihnachtsfeiern in einzelnen Abteilungen organisiert werden. Dabei sind die Teilnehmer auch auf dem Hin- und Rückweg versichert.

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind zum Beispiel Unfälle durch starken Alkoholgenuss außerdem die Unterbrechung des Heimwegs aus privaten Gründen. Nicht versichert sind mitfeiernde Familienangehörige, ehemalige Betriebsangehörige oder Gäste, ebenso wenig sind private Feiern, zum Beispiel anlässlich eines Geburtstages oder der Beförderung eines Mitarbeiters, versichert. Dies gilt selbst dann, wenn eine derartige Feier im Betrieb stattfindet.

 
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