Weihnachten

07.12.2009

Auf der Weihnachtsfeier unfallversichert

In der Adventszeit finden in vielen Betrieben Weihnachtsfeiern statt. Was ist versichert?

Themenseite: "Weihnachten" Alle Artikel auf einen Blick
Mitarbeiter sind auf betrieblichen Feiern unfallversichert. Foto: ddp

Wird die Feier vom Arbeitgeber oder mit seiner Billigung veranstaltet, stehen Betriebsangehörige unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Weitere Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Die Veranstaltung muss grundsätzlich allen Beschäftigten offenstehen, mindestens 20 Prozent der Mitarbeiter und der Unternehmer selbst oder sein Beauftragter nehmen daran teil. Versicherungsschutz besteht auch, wenn wegen der Größe eines Unternehmens Weihnachtsfeiern in einzelnen Abteilungen organisiert werden. Dabei sind die Teilnehmer auch auf dem Hin- und Rückweg versichert.

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind zum Beispiel Unfälle durch starken Alkoholgenuss außerdem die Unterbrechung des Heimwegs aus privaten Gründen. Nicht versichert sind mitfeiernde Familienangehörige, ehemalige Betriebsangehörige oder Gäste, ebenso wenig sind private Feiern, zum Beispiel anlässlich eines Geburtstages oder der Beförderung eines Mitarbeiters, versichert. Dies gilt selbst dann, wenn eine derartige Feier im Betrieb stattfindet.

 
© handwerk-magazin.de 2012
Alle Rechte vorbehalten

Kommentare und Bewertungen Kommentar schreiben

Durchschnittliche Bewertung dieses Artikels: starstarstarstarstar (0 Bewertungen)
Ihre Bewertung dieses Artikels:

Zum Bewerten klicken Sie bitte auf die Sterne

Ihr Kommentar zu diesem Artikel

Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar angeben zu können.

Newsletter

zur Anmeldung

Meisterfrage

?
Der Prämienlohn ist
Transferpreis Handwerk – Wissenschaft: 25000 Euro zu gewinnen

Unter dem Motto „Meister sucht Professor“ startet der Transferpreis Handwerk - Wissenschaft (Prof.-Adalbert-Seifriz-Preis) auch 2012 wieder bundesweit. mehr...

Gründerpreis im Handwerk - 17.000 Euro für tolle Geschäftsideen

handwerk magazin schreibt zum 12. Mal den Preis Top Gründer im Handwerk aus. Bewerben können sich alle Neugründer und Nachfolger, die seit Mitte 2007 am Start sind. Insgesamt gibt es 17000 Euro an Preisgeld zu gewinnen. Die Siegerehrung findet im September in Hamburg statt. mehr...

Wählen Sie den besten Spruch für das Jubiläums-T-Shirt von handwerk magazin.

Ihre Stimme zählt beim Online-Voting: Denn Sie bestimmen, welcher Spruch gewinnt. Und Sie verhelfen Ihren Handwerkskollegen zum Betriebsfest. mehr...

Lexika

D wie Dienstleistungen

Versierte Finanzdienstleister bieten mehr als Leasing.

Beliebte Themenseiten

17.02.2011

Themenseite Rechner

Sie möchten eine erste Hausnummer für den Wert ihres Betriebs? Möchten Lohn, Personalkosten oder ein...

08.07.2010

Themenseite KfW

So punkten Handwerksunternehmer beim Kunden: Wenn sie die Kunden fachlich und zu Finanzierungsfragen...

23.11.2010

Themenseite: BWA

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung ist ein bewährtes Instrument zur Überwachung und Steuerung de...

Streit um höhere Löhne

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hat sein Plädoyer für deutliche Lohnerhöhungen bekräftigt. mehr...