Arbeitsklima Auf Beleidigung folgt Kündigung

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Arbeitsrecht

Ein respektvoller Umgang mit den Kollegen gehört zu einem guten Arbeitsklima. Wenn einzelne Mitarbeiter das nicht verstehen und gegen den guten Ton verstoßen, darf der Chef ihnen kündigen – sogar fristlos.

Beleidigung
Nach Auffassung der Richter des Landesabeitsgerichtes Rheinland-Pfalz brauchen Unternehmer Beleidigungen nicht dulden. - © cherezoff, Fotolia.com

"Hallo Arschloch, faule Sau": Eine Arbeitnehmerin schrieb diese Worte in einer SMS an eine Kollegin als sie unter Alkohol stand; die Nachricht hatte dienstlichen Bezug. Ihr Chef kündigte ihr daraufhin fristlos und zur Sicherheit auch nochmals außerordentlich.

Die Richter des Landesabeitsgerichtes Rheinland-Pfalz (AZ: 4 Sa 350/15) sahen in der SMS ehrverletzende Äußerungen und Beleidigungen. Auch das Argument der Klägerin half nichts, der Ton in der Firma sei recht locker. Sie hätte ihre Kollegin nicht beleidigen wollen.

Keine vorherige Abmahnung nötig

Fazit: Nach Auffassung der Richter brauchen Unternehmer solche verbalen Ausrutscher nicht dulden. Es bedurfte in diesem Fall nicht einmal einer vorherigen Abmahnung, um zu kündigen.