Betriebsversicherung

09.11.2007
Betriebliche Altersvorsorge

Auch künftig keine Sozialabgaben

Auch in Zukunft müssen keine Sozialabgaben auf Beitragszahlungen in die betrieblichen Altersvorsorge gezahlt werden.

Franz Müntefering und Peer Steinbrück betonen die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge. Foto: ddp

Demnach kann weiterhin ein Teil des Bruttogehalts direkt in den Aufbau einer Betriebsrente fließen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Ursprünglich sollten ab 2009 Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung fällig werden.

Zudem soll die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente schon für Menschen ab 25 statt wie bisher ab 30 Jahren gesichert sein. Für Babys, die ab 2008 geboren werden, wird die Riester-Kinderzulage außerdem von 185 auf 300 Euro erhöht.
Einige Fakten zur privaten Altersvorsorge:
Die Regierung hat vor gut fünf Jahren die private Altersvorsorge umstrukturiert. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten.

Betriebsrente: Hier können Arbeitnehmer steuerfrei und ohne Sozialabgaben in ihre betriebliche Altersversorgung einzahlen ("Entgeltumwandlung“). Seit 2002 stieg die Zahl der betrieblich Versicherten. Ende 2006 hatten rund 17,3 Millionen Beschäftigte eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente bei ihrem Arbeitgeber – 65 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Riester-Rente: Der Staat fördert den Aufbau einer privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge auf zwei Wegen: Zulagen sollen besonders Geringverdiener und Familien mit Kindern unterstützen. Außerdem sind Steuerersparnisse möglich. Die Nachfrage nach der Riester-Rente steigt. Rund 9,7 Millionen Menschen haben inzwischen einen Vertrag unterzeichnet. Allein im dritten Quartal 2007 waren es 635.000 neue Abschlüsse.

Rürup-Rente: Dabei handelt es sich um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die steuerlich gefördert wird. Zugesagt wird eine monatliche, lebenslange Rente ab 60. Eine Rürup-Rente wird bei einem Privatanbieter als konventionelle Rentenversicherung oder als fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. In der Übergangsphase bis zum Jahr 2025 sind die Beiträge nur zu einem bestimmten Prozentsatz steuerfrei. 2005 begann die Übergangsfrist, in der 60 Prozent der Beiträge steuerfrei waren. Seither steigt dieser Anteil automatisch um zwei Prozentpunkte pro Jahr und soll 2025 bei 100 Prozent liegen. Im Gegenzug ist wie bei den Altersrenten die Rentenauszahlung steuerpflichtig.

Ausführliche Informationen über die betriebliche Altersvorsorge liefert der Artikel "Attraktive Betriebsrente".

 
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