Selbständige, deren Netto-Einkommen nur knapp über ALG-II-Niveau liegt, können ihre Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Bundesagentur für Arbeit bezuschussen lassen.
Diese Regelung wird in der Praxis bereits angewandt und wurde nun im "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung von Arbeitssuchenden" noch einmal festgeschrieben. Danach soll verhindert werden, dass erwerbsfähige Personen allein durch Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung hilfsbedürftig werden und Anspruch auf ALG II haben. In diesen Fällen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag Aufwendungen im erforderlichen Umfang für eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherung. Der Antrag ist bei der örtlichen Agentur für Arbeit zu stellen.
Quelle: Bundeswirtschaftsministerium
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