Diskriminierung am Arbeitsplatz Arbeitnehmer muss klare Indizien vorlegen

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Arbeitsrecht

Mitarbeiter können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn sie gegenüber Kollegen benachteiligt werden. Es ist aber schwer, eine Diskriminierung nachzuweisen.

Für den Beweis einer Diskriminierung am Arbeitsplatz müssen viele Indizien vorliegen. - © fotodo/Fotolia.com

Für die Richter des Bundesarbeitsgerichts müssen klare Indizien gegen den Arbeitgeber vorliegen, die eine Diskriminierung bzw. einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz wahrscheinlich erscheinen lassen (Az: AZR 736/15). Es genügt nach dem Urteil nicht, wenn nur "möglicherweise" eine Diskriminierung vorliegen könnte.

Schwerbehinderter Arbeitnehmer klagte ohne Erfolg

In dem Fall ging es um einen schwerbehinderten Arbeitnehmer, der in Teilzeit tätig war. Er machte stets viele Überstunden und wollte deshalb auf eine Vollzeitstelle aufstocken. Seinen sehr engagierten Kollegen wurde dies auch angeboten, ihm jedoch von seinem Arbeitgeber nicht. Im Gegenteil: Der Chef legte ihm nahe, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Der Kläger ging davon aus, dass er als Schwerbehinderter benachteiligt wurde. Er konnte das aber nicht ausreichend nachweisen.