Privatvorsorge

26.08.2010

Checkliste für die Geldanlage

Die Bundesregierung will Sparer besser schützen: Aufgrund der Finanzkrise sind die Spielregeln für Geschäfte an der Börse geändert worden. Mit diversen Maßnahmen sollen deutsche Privatanleger besser vor Risiken und hohen Kosten geschützt werden.

Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ergeben, dass noch Defizite bei den seit Januar 2010 gesetzlich verpflichtenden Protokollen der Banken über Anlageberatungsgespräche bestehen.

Häufig wurden die Anforderungen, Wünsche und die Risikobereitschaft der Kunden nicht ausreichend protokolliert. Privatanleger sollten jedes Beratungsgespräch von ihrem Bankberater dokumentieren lassen - und nur dann unterschreiben, wenn sie alle Anforderungen und Angaben im Protokoll auch wirklich wiederfinden.

Checkliste für das Beratungsgespräch

Hier die wichtigsten Punkte, die beim Beratungsgespräch und der schriftlichen Dokumentation zu beachten sind.

  • Beratungsgespräche über Wertpapiere müssen protokolliert werden.

  • Das Beratungsprotokoll muss dem Privatanleger ausgehändigt werden.

  • Sehen Sie sich das Beratungsprotokoll genau an und prüfen Sie nach ob die Angaben stimmen zum Beispiel auch Ihre Risikobereitschaft in puncto Geldanlage.

  • Das Protokoll sollte laut Gesetz die folgenden Angaben enthalten: Anlass und die Dauer der Beratung,die persönliche Situation und die wesentlichen Anliegen des Kunden, die erteilten Empfehlungen und die dafür maßgeblichen Gründe.

  • Die individuellen Wünsche des Kunden, in welche Wertpapiere oder Branchen er investieren möchte, müssen berücksichtigt werden. Allgemeine Textbausteine sind dafür in der Regel nicht ausreichend.

  • Das Protokoll muss für Sie eindeutig und verständlich sein. Unterschreiben Sie keine Kauforder, wenn Sie in Ihrem Protokoll nicht alles geprüft und verstanden haben. Lassen Sie sich im Zweifelsfall Zeit oder befragen Sie einen Dritten.

  • Eine Unterschrift des Kunden unter das Beratungsprotokoll ist nicht erforderlich - auch nicht zur Bestätigung der Richtigkeit.

 

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