Geringwertige Wirtschaftsgüter Anhebung der GWG-Schwelle soll Handwerksbetriebe entlasten

Die Bundesregierung hat sich auf die Anhebung der Schwelle für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang 410 Euro können künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialen bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Profitieren sollen davon vor allem Mittelständler und Handwerksbetriebe.

Finanzamt
Entlastung ab 2018: Handwerksbetriebe können künftig geringfügige Wirtschaftsgüter wie zum Beispiel Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abschreiben. - © Kautz15/Fotolia

Normalerweise müssen Unternehmen Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abschreiben, meistens fünf Jahre oder länger. In dieser Zeit müssen die Güter in einem Anlagenregister aufgeführt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter können aber bereits in dem Jahr abgeschrieben werden, in dem das Unternehmen sie angeschafft hat, die sogenannte Sofortabschreibung. Mit der Anhebung des Schwellenwerts für die Sofortabschreibung auf 800 Euro entfallen künftig laut Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für viele Wirtschaftsgüter Aufzeichnungspflichten. Die Anhebung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Smartphones und Tablets ab 2018 sofort absetzbar

Geräte wie Smartphones oder Tablets, aber auch Schreibwaren und Büromaterialien können somit ab 2018 sofort vollständig als Ausgaben angesetzt werden. Dazu Bundeswirtschaftsministerin Zypries: "Es ist uns gelungen, kleine Mittelständler und Handwerksbetriebe konkret von Bürokratie und Kosten zu entlasten. Das fördert Investitionen und tut der Wirtschaft gut. Die Unternehmen können künftig Schreibgeräte, Tablets oder Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro, also fast doppelt soviel, sofort abschreiben. Dafür haben wir uns schon lange eingesetzt."