mehr Recht

08.10.2009

AGB für Onlinehandel

Wer Produkte und Dienstleistungen im Onlinehandel anbietet, sollte sich mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Fall des Rechtsstreits mit dem Kunden absichern. Hierfür gibt es einen Mustertext.

Auch im Internet helfen AGB Konflikte zu regeln. Foto: istockphoto

Die Deutschen kaufen gerne im Internet ein: Der Umsatz im E-Commerce ist im ersten Halbjahr 2009 laut einer Verbraucherumfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) auf 6,9 Milliarden Euro gewachsen – das sind 13 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr. Das World Wide Web ist somit einen wachsenden Vertriebskanal, der ganz besondere Aufmerksamkeit verdient.

Der boomende E-Commerce macht jedoch nicht nur durch Umsatzzuwächse von sich reden. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Shop-Betreiber und Kunde häufen sich ebenso. Als Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Internet sind rechtssichere Geschäftsbedingungen daher unverzichtbar.

Die Muster-AGBs für Onlineshops von Redmark für 14,80 Euro berücksichtigen die amtlichen Belehrungsvorschriften für Kunden.

Redmark

hbk

 

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