Mitarbeiter

05.09.2010

Ältere einstellen – Förderung nutzen

Wer ältere Mitarbeiter einstellt, kann nicht nur von Fachwissen und Motivation profitieren, sondern erhält zusätzlich auch noch Fördermittel. Hier ein Überblick über die wichtigsten Hilfen für Arbeitgeber:

Ältere MItarbeiter bringen viel Erfahrung mit und sind genauso motiviert wie ihre jüngere Kollegen, wie ein Studie jetzt belegt hat. Bild: iStockphoto

1. Eingliederungszuschuss für Ältere
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmer, die Arbeitslose ab 50 Jahren einstellen, einen Eingliederungszuschuss erhalten. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.

Der Zuschuss muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses beantragt werden. Informationen erhalten Sie beim Arbeitgeberservice der zuständigen ARGE oder Arbeitsagentur. Ein Verzeichnis der Agenturen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de – tragen Sie Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnorts in das Suchfeld ein, um eine Agentur in Ihrer Nähe zu finden.


2. Befreiung des Arbeitgebers von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung
Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 Jahren einstellen, müssen für diese keinen Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung zahlen.


3. Förderung der Weiterbildung
Ältere Mitarbeiter haben viel Erfahrung, ihnen fehlt aber häufig der Zugang zu aktuellem Wissen. Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern können schon ab 45 Jahren Bildungsgutscheine für zertifizierte Weiterbildungen erhalten. Weitere Infos zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales .



4. "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen"
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert mit "Perspektive 50plus" insgesamt 62 regionale Beschäftigungspakte. Welche Beschäftigungsinitiative sich in Ihrer Region für die Vermittlung älterer Arbeitslose engagiert, erfahren Sie unter perspektive50plus.de.

Klicks auf Bundesland und Landkreis führen Sie zu den richtigen Ansprechpartnern an Ihrem Standort.

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