Hilfe in der Krise: Mitarbeiter die im Betrieb vom Vollzeit- zum Teilzeitjob wechseln und dafür vom Chef eine Abfindung erhalten, sparen mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs viel Steuern (IX R 3/09).
Die betroffene Mitarbeiterin hatte von 38,5 Stunden in der Woche zu 19,25 Stunden gewechselt. Dafür bekam sie eine Abfindung von über 17000 Euro. Das Finanzamt versteuerte diese voll mit ihrem regulären Gehalt.
Doch dafür stand der Angestellten der Steuervorteil für Abfindungen zu, so der Bundesfinanzhof. Konkret handelt es sich dabei um die „Fünftelmethode“, bei der die Summe durch fünf geteilt, die Fünftel besteuert und dann addiert werden. Wegen der weitaus geringeren Progression ergibt sich dabei eine deutlich niedrigere Steuer.
Tipp: Mitarbeiter die mindestens 55 Jahre alt oder berufsunfähig sind, können alternativ einen stark ermäßigten Steuersatz wählen.
hbk
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