Privatvorsorge

19.01.2009
Krankengeld

Ab Juli kein Zusatzschutz notwendig

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte Selbständige sollten den Krankengeldschutz auf keinen Fall mit einer Zusatzpolice bei einer Privatkrankenversicherung absichern. Der Grund:

Mit dem Gesundheitsfonds wurde freiwillig gesetzlich versicherten Unternehmern das Krankengeld gestrichen. Seit 1. Januar müssen sie sich zusätzlich absichern (hm 1/2009, Seite 66). Nun hat sich die Koalition jedoch darauf verständigt, diese Regelung ab Juli 2009 wieder rückgängig zu machen.

hm-Tipp: Wer einen Zusatztarif seiner GKV wählt, weil er die finanzielle Absicherung braucht, ist diesen ab Juli gegebenenfalls ganz leicht wieder los und bekommt sein Geld zurück. Wer einen Tarif einer Privatkrankenversicherung wählt, muss die Kündigungsfristen einhalten. Das Geld bleibt ausgegeben.(gb)

 
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