mehr Recht

09.02.2010

500.000 Euro Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Unerlaubte Telefonwerbung kommt Auftraggeber und Callcenter teuer zu stehen. Die Bundesnetzagentur hat jetzt erstmals in neun Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro verhängt. Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung gilt seit August 2009. Auch kleine und mittelständische Betriebe sollten sich mit den Verboten auseinandersetzen.

Wer sich nicht ans Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung hält, muss mit saftigen Strafen rechnen. Bild: Digitalstock

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth appellierte an alle Werbende, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Sie verhielten sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen, betonte Kurth.

In den vorliegenden Fällen stammten die Auftraggeber aus der Telekommunikations-, der Medien- und der Lotteriebranche.

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