Steuern + Recht

03.06.2008
Recht

5 Euro Stundenlohn sind sittenwidrig

Keine Ausnahmen: Arbeitgeber müssen sich an die geltenden Tarifverträge ihrer Branche halten.

Bei Stundenlöhnen gibt es Grenzen. (Foto: ddp)

Ein Stundenlohn von fünf Euro - hier für "Auspackhilfen" in einem Supermarkt - ist sittenwidrig niedrig, wenn nach dem einschlägigen Tarifvertrag ein Mindestlohn von 9,70 Euro angesagt ist.

Das Amtsgericht Bremen-Bremerhaven erklärte dazu: Liegt der Stundenlohn um mehr als ein Drittel unter dem tariflich ausgehandelten Lohn, so muss das von den Arbeitnehmern nicht hingenommen werden. Der Arbeitgeber wurde im aktuellen Fall zur Nachzahlung verpflichtet.

(AZ: 9 Ca 9331/07)

 
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