04.01.2012 | mittelstanddirekt/ds

2012: Die zehn wichtigsten Änderungen für Unternehmer

Mit Beginn des neuen Jahres kommen auf Unternehmer und Selbstständige einige Änderungen zu. Diese betreffen die Bereiche Sozialversicherungen, Fördermittel sowie allgemeine steuerliche Regelungen. Die wichtigsten Änderungen für Unternehmer finden Sie hier im Überblick.

Bild: Digitalstock
Die neue Gesetzeslage macht die elektrische Signatur bei digitalen Rechnungen überflüssig. Ein internes Kontrollsystem ist für Unternehmer deshalb ratsam.

1. Elektronische Rechnungen und E-Bilanz
Rückwirkend seit dem 1. Juli 2011 können digitale Rechnungen einfacher verschickt werden. Die neue Gesetzeslage macht die elektronische Signatur bei digitalen Rechnungen überflüssig. Nun müssen Unternehmer selbst darauf achten, dass sie die Verbindung zwischen der Leistung und der Rechnung nachweisen können – möglichst mit einem internen Kontrollsystem. Mehr Informationen finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de

Die E-Bilanz hingegen wurde noch aufgeschoben und muss das erste Mal 2014 für das Jahr 2013 eingereicht werden. Laut Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband sollten Unternehmen Anfang 2012 damit anfangen, das System darauf einzurichten und sich mit Schulungen vorzubereiten. Auf die E-Bilanz müssen alle Unternehmen umstellen, die keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen.

2. Entfristung der Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung
Die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung (Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten) wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500.000 Euro angehoben. Und wir nun beibehalten.

3. Gebührenpflicht für Finanzamt-Auskünfte
Verbindliche Auskünfte von Finanzbehörden mit einem Gegenstandswert von weniger als 10.000 Euro sind ab sofort kostenlos. Dies ist wichtig für Steuerpflichtige, die sich im Vorfeld einer Investition einen Überblick über die damit verbundenen steuerlichen Folgen verschaffen wollen.

4 . Betriebsaufgabe
Ab 2012 gilt laut Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband ein Betrieb erst dann als aufgegeben, wenn der Unternehmer dies erklärt. Erst dann müssen stille Reserven aufgedeckt werden.

5. Nachweispflichten bei Lieferungen ins Ausland
Für alle Händler gilt: Wer den Grenzübertritt seiner Ware nicht nachweisen kann, zahlt im Regelfall Steuern nach. Ab 2012 verändern sich die Belege, Unternehmen sollten dazu mit ihrem Steuerberater sprechen.

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