Mitarbeiter

08.01.2009

20 Grad im Büro

Im Winter muss der Chef dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter am Arbeitsplatz nicht frieren.

Bibbern im Büro darf laut Gesetzgeber nicht sein. Foto: pixelio

Deutschland friert: Temperaturen von Minus 20 Grad sind in diesen Tagen keine Seltenheit. Dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz nicht frieren müssen, schreibt das Gesetz vor. Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist der Arbeitgeber verpflichtet, für das Wohl des Arbeitnehmers zu sorgen. Doch wie warm muss es drinnen mindestens sein?

Laut Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) muss die Temperatur am Arbeitsplatz dem Mitarbeiter „gesundheitlich zuträglich“ sein. Konkret gelten mindestens diese Raumtemperaturen: bei sitzender Tätigkeit: 19 Grad, bei nicht sitzender Tätigkeit: 17 Grad, bei schwerer körperlicher Arbeit: 12 Grad, in Büroräumen: 20 Grad, in Verkaufsräumen: 19 Grad.


(Süddeutsche Zeitung/eg)

 

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