Mitarbeiter

23.07.2008
Kündigungsschutzgesetz

10 Tage Knast für Unternehmer

Muss ein Chef einen Mitarbeiter bis Verfahrensende beschäftigen und weigert sich, wird's teuer.

Wenn ein Chef seinen Mitarbeiter bis Abschluss eines Kündigungsschutzverfahrens nicht beschäftigt, kann er ins Gefängnis wandern. Foto: ddp

2.400 Euro oder zehn Tage Zwangshaft drohten einem Firmeninhaber aus Rheinland-Pfalz. Gegen ihn lief ein Kündigungsschutzprozess, bis zu dessen Ende er einen Mitarbeiter „zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen“ weiter hätte beschäftigen müssen. Der Chef weigerte sich und musste 2.400 Euro Strafe zahlen. (Az: 7 Ta 112/08)

Text: ang

 
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